Pressemitteilung Nr. 304/2022, 30.11.2022

Wettbewerbsaufruf: 6. Ideen- und Projektwettbewerb im Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier

Umsetzung des Regionalen Investitionskonzeptes (RIK) Lausitz

Innerhalb des Programms „Unternehmen Revier“ und mit dem Regionalen Investitionskonzept (RIK) Lausitz werden konkrete teilregionale Ansätze und Projekte gesucht, die Beiträge zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier leisten. Im Vordergrund stehen dabei innovative Ideen verbunden mit einhergehender Geschäftsfelderweiterung oder Produktentwicklungen von Unternehmen in der Wirtschaftsregion Lausitz. Durch den systematischen Ansatz und die Einbeziehung einer breiten Akteursbasis soll sichergestellt werden, dass ein nachhaltiger Prozess befördert wird, um auf die vielschichtigen Herausforderungen der Region proaktiv zu reagieren. In diesem Zusammenhang rufen wir ab dem 01.12.2022 zum 6. Ideen- und Projektwettbewerb entsprechend des zur Verfügung stehenden Budgets auf.

Der 6. Ideen- und Projektwettbewerb wird hinsichtlich des Zuwendungsprozesses unterteilt:

▪ 6. Ideen- und Projektwettbewerb (Schnellläufer):
- Aufruf vom 01.12.22 – 31.01.23
- geplante Zuwendung ab August 2023

▪ 6. Ideen- und Projektwettbewerb (Langläufer):
- Aufruf vom 01.12.22 – 14.06.23
- geplante Zuwendung ab Januar 2024
 
Durch die zeitliche Gliederung des 6. Wettbewerbs erhalten Interessenten die Möglichkeit, je nach Reife der Projektskizze, eine Einreichung bis Ende Januar oder bis Mitte Juni 2022 vorzunehmen. Ein Beratungsgespräch bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH für die Teilnahme am Programm „Unternehmen Revier“ ist zwingend vorgeschrieben. Projekteinreicher werden bereits im ersten Gespräch hinsichtlich der Förderkulisse beraten, durch das Antragsformular geführt und gegebenenfalls auf geeignetere Fördermöglichkeiten verwiesen.

Antragsprozess:
Die Teilnahme erfolgt in einem zweistufigen Prozess mit dem  Projektantragsformular, welches auf der Internetseite der Wirtschaftsregion Lausitz unter der Rubrik „Unternehmensförderung“ zum Download veröffentlicht ist: https://wirtschaftsregion-lausitz.de. Es erfolgt eine Auswahl der zu fördernden Projekte anhand von Bewertungskriterien. Projekteinreicher werden bei erfolgreichem Durchlaufen des Bewertungsprozesses zur Antragseinreichung aufgefordert. Das Informationsblatt zur Projekteinreichung gibt Ihnen darüber hinaus Auskunft zur Förderfähigkeit Ihrer Institution, bestimmter Ausgabenarten und Eignungskriterien. Die weiteren ebenfalls mit Aufruf bereitgestellten Unterlagen dienen zur detaillierten Darstellung des Vorhabens. Zusätzlich finden Sie auch den Zeitstrahl zum Verfahren bis zur voraussichtlichen Zuwendung in einer Grafik hinterlegt.

Grundlagen:
- BMWK-Richtlinie des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ vom 16. August 2021
- Regionales Investitionskonzept Lausitz vom 22.01.2018
Datum des Aufrufs: 01.12.2022
Datum Abgabefrist (Schnellläuferverfahren): 31.01.2023 (Posteingang)
Datum Abgabefrist (Langläuferverfahren): 14.06.2023 (Posteingang)
Digital an: unternehmenrevier@wirtschaftsregion-lausitz.de und unternehmenrevier@lkspn.de
Betreff: Programm „Unternehmen Revier, 6. Ideen- und Projektwettbewerb“

Informationsblatt
Unterlagen zur Projektskizze/Antragstellung „RIK Lausitz“
Mit dem Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz innovative Projekte, die für die Wirtschaftsregion Lausitz, aber auch für andere Regionen Modellcharakter im Strukturwandel auf gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene haben können. Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist innerhalb der regionalen Umsetzung als Abwicklungspartner und die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH als Regionalpartner aktiv. Gesucht werden Projekte, die u.a. im Bereich der Forschung und Entwicklung Kooperationsprojekte zwischen relevanten Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und weiteren Einrichtungen zur Etablierung innovativer Produkte und Dienstleistungen beinhalten.
Mit diesem Aufruf sollen alle Zielerreichungsbausteine der regionalen Umsetzung des Bundesmodellvorhabens Unternehmen Revier in ihren Wirkungen angesprochen werden wie u. a.:
▪ Weiterentwicklung der industriellen Wertschöpfung von KKMU,
▪ Steigerung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen in der Region,
▪ Beschleunigung von Entwicklungsprozessen und Generierung von Wettbewerbsvorteilen,
▪ Zukunftsfähige Unternehmensentwicklungen und
▪ Stärkung der Gründerszene, Beförderung von jungen dynamischen Unternehmen.
 
Hintergrund zum Programm
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung birgt große Herausforderungen. Um den Prozess frühzeitig zu begleiten und erste Maßnahmen zur Unterstützung der Braunkohleregionen zu ergreifen, hat die Bundesregierung frühzeitig das Förderprogramm „Unternehmen Revier“ zur Unterstützung der im Strukturwandel stehenden Braunkohleregionen aufgelegt. Kern des Programms sind Ideen- und Projektwettbewerbe, mit denen Maßnahmen identifiziert und ausgewählt werden sollen, die dem Strukturwandel in den Braunkohleregionen helfen. Den Rahmen für diese Förderung bildet die Programmverlängerung des Bundes vom 13. September 2021. Entscheidungs- und Handlungsgrundlage zur Förderung von Projekten mit den Mitteln des Modellvorhabens ist außerdem das Regionale Investitionskonzept und die Einpassung des Vorhabens hinsichtlich der Wirkungen (Kennzahlen) in die definierten Zielbereiche.
 
Unterscheidung Schnellläuferverfahren und Langläuferverfahren?
Am Schnellläuferverfahren dürfen nur Projekteinreicher in Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mit maximal zwei Einreichern teilnehmen. Dieses Verfahren steht Einreichern offen, bei denen die Voraussetzungen für einen schnellen und erfolgreichen Durchlauf mit anvisiertem Start 2023 gegeben sind. Das Langläuferverfahren hat keine weitergehenden Reglementierungen. Für beide Verfahren gibt es gesonderte Fristen für die Erstberatung.
 
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die grundsätzlich ihren Sitz in der Wirtschaftsregion Lausitz haben. Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen. Für Hochschulen gilt dies nicht, soweit sich der Antrag auf zusätzliche Leistungen bezieht, die nicht von der institutionellen Förderung durch das Land abgedeckt sind. Nicht antragsberechtigt sind zudem Unternehmen, die im laufenden Jahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie „De-minimis“-Beihilfen erhalten haben, sodass die zulässige Obergrenze von 200.000 Euro überschritten wird (in der Logistiksparte: 100.000 Euro, für Agrarbetriebe: 7.500 Euro). Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft müssen bei Verbundvorhaben mehr als 60 Prozent der Zuwendungssumme
beantragen. Jeder Antragstellende muss personell und materiell in der Lage sein, die Projektaufgaben durchzuführen.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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