Pressemitteilung Nr. 198/03, 14.10.2003

Neues im ''Kinostreit Groß Gaglow''

Verwaltungsgericht lehnte Cottbuser Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab

Landrat „erleichtert und erfreut zugleich“
 

Wie der Landkreis Spree-Neiße heute Nachmittag unterrichtet wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes Cottbus am 13. Oktober 2003 den von der Stadt Cottbus gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen Baurechts (UCI) abgelehnt. Der Antrag der Stadt Cottbus, „den Antragsgegner (den Landkreis Spree-Neiße – d.A.) im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu verpflichten, die Nutzung des Großkinos in Groß Gaglow zu untersagen“, hatte damit keinen Erfolg. 

In der Begründung des Verwaltungsgerichtsbeschlusses heißt es weiter, dass ein Anordnungsgrund nicht vorliege, weil es „.... nicht ersichtlich (ist), warum gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Schließung des Kinos in Groß Gaglow dringlich wäre. Nicht nur, dass eine Konkurrenzsituation erst eintreten würde, wenn das geplante Innenstadtkino tatsächlich errichtet und eröffnet ist, dürfte eine etwaige Verschiebung des Baubeginns bzw. der Finanzierungszusage um einige Wochen hinnehmbar sein. (...) Soweit die Antragstellerin ferner auf den Gesichtspunkt der Aufhebung des Bebauungsplans durch die Gemeinde Groß Gaglow verweist, führt auch das nicht zum Erfolg. Die Aufhebung des Bebauungsplans bzw. die in Rede stehende Beantragung einer neuen Baugenehmigung ist hinsichtlich der Interessenlage der Antragstellerin im vorliegenden Verfahren ohne Belang. Es mag zwar sein, dass sich dadurch ihre rechtliche Position verschlechtert. Dies vermag aber für die Frage der Dringlichkeit einer Nutzungsuntersagung nichts Erhebliches beizutragen.“ 

Spree-Neiße-Landrat Dieter Friese war über diesen Gerichtsbeschluss „erfreut und erleichtert zugleich“. „Vor allem deshalb“, so Friese in einer ersten Reaktion, „weil uns die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in unserem rechtskonformen Verhalten und in der rechtlich sauberen Arbeit bestärkt.“    


Jana Weber, Pressesprecherin des Landkreises Spree-Neiße
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