Oldtimerkennzeichen, rote

Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnahmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn rote Oldtimerkennzeichen verwendet werden. Das gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Grundvoraussetzung:

Die Erstzulassung ist mindestens vor dreißig Jahren erfolgt. Ein täglicher Einsatz ist nicht möglich!

Notwendige Unterlagen:
  1. Zur Neuerteilung ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
  2. Personalausweis o. Reisepass mit einer Meldebescheinigung
  3. Fahrzeugdokumente/Eigentumsnachweis (wenn vorhanden: Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) Kaufvertrag
  4. Eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) zum Nachweis über das Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bzw. eine gültige Versicherungsbestätigung entsprechend Anlage 11 zur Fahrzeugzulassungsverordnung FZV (ehemals Doppelkarte)
  5. Vorlage Gutachten nach § 23 StVZO durch amtl. Anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur
  6. Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  7. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung bei Einwohnermeldeamt)
  8. Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer, keine Rückstände von Kfz-Steuern
  9. Bei Verlängerung und/oder hinzufügen von Fahrzeugen mit Fahrzeugpapieren:

    Evtl. Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers und Personalausweis des Bevollmächtigten. Die Vollmacht muss auch die Bekanntgabe evtl. bestehender Steuerrückstände an die Bevollmächtigten erlauben! Formulare finden Sie hier.

Besonderheiten:
  1. Es wird ein rotes Kennzeichenbeginnend mit der Fahrzeugerkennungsnummer „07“ zugeteilt. z. B. SPN-07299
  2. Für jedes Fahrzeug wird ein besonderer Fahrzeugschein ausgestellt.
  3. Das rote Oldtimerkennzeichen kann für mehrere anerkannte Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugart verwendet werden (Krafträder, zweispurige Kraftfahrzeuge, Anhänger)
  4. Führung eines Fahrtenbuches


Gesetzliche Grundlagen:
  • § 2 Nr. 22 FZV
  • § 41 Abs. 1, 5 FZV
  • § 43 FZV
  • §§ 21, 23 StVZO

Sprechzeiten

Terminreservierung, nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail

Gebühren

  • bei der Kfz-Zulassungsbehörde
    • 239,50 € mit KBA Ausk.
    • 136,50 € ohne KBA Ausk.
    • + 12,80 € pro weiteres Fahrzeug
    • + Anfertigung Kennzeichen
      (nach Anlage 4 Abschnitt 7 i. V. m. Abschnitt 2 FZV)

Steuern:
  • PKW: 191,00 EUR/Jahr pro Kennzeichensatz
  • Motorrad: 46,00 EUR/Jahr pro Kennzeichen

Kontakt

Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
Sachgebietsleiter Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
 Herr Buder
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.03
Telefon: 03562 986- 13644
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de

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