Prüfung Brandschutz

Das Brandschutzkonzept für Sonderbauten muss vor der Erteilung der Baugenehmigung geprüft sein. Es kann auch parallel zum Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft werden. Für Wohngebäude ist kein Brandschutzkonzept erforderlich.

Leistungen:
  • Beratung von Entwurfsverfassern Problemen auf den Gebieten des Brandschutzes
  • Prüfung von Brandschutzkonzepten mit Ausgabe eines Prüfberichtes
  • Durchführung von Baukontrollen und Ausstellung der erforderlichen Bescheinigungen

Sprechzeiten

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Gebühren

  • Für diese Amtshandlung werden Gebühren entsprechend der Brandenburgischen Baugebührenordnung erhoben.

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