Wohnungsberatungsstelle (Wobst) / Behindertenfahrdienst des Landkreises
Wohnungsberatungsstelle (Wobst)
Bei drohendem Verlust Ihrer Unterkunft (z. B. bei Mietschulden) bzw. bei vergleichbaren Notlagen (Energie-, Gas- und Wasserschulden) besteht die Möglichkeit, die Wobst in Anspruch zu nehmen.
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage des § 36 SGB XII. Anspruchsberechtigt sind Leistungsempfänger nach dem SGB XII sowie Personen, die nachweislich keine Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Einzelfall.
Behindertenfahrdienst (Behindertenfahrdienstrichtlinie)
Diese Hilfe wird als freiwillige Aufgabe des Landkreises als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährt. Dazu zählen insbesondere Fahrten zur Teilnahme am kulturellen Leben, Besuche von Verwandten, Einkaufsfahrten u.a.m.
Anspruch auf Leistungen nach der Behindertenfahrdienstrichtlinie haben Personen,
- die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" sind und
- mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Spree-Neiße.
Wohnungsberatungsstelle (Wobst)
Bei drohendem Verlust Ihrer Unterkunft (z. B. bei Mietschulden) bzw. bei vergleichbaren Notlagen (Energie-, Gas- und Wasserschulden) besteht die Möglichkeit, die Wobst in Anspruch zu nehmen.
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage des § 36 SGB XII. Anspruchsberechtigt sind Leistungsempfänger nach dem SGB XII sowie Personen, die nachweislich keine Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Einzelfall.
Behindertenfahrdienst (Behindertenfahrdienstrichtlinie)
Diese Hilfe wird als freiwillige Aufgabe des Landkreises als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährt. Dazu zählen insbesondere Fahrten zur Teilnahme am kulturellen Leben, Besuche von Verwandten, Einkaufsfahrten u.a.m.
Anspruch auf Leistungen nach der Behindertenfahrdienstrichtlinie haben Personen,
Bei drohendem Verlust Ihrer Unterkunft (z. B. bei Mietschulden) bzw. bei vergleichbaren Notlagen (Energie-, Gas- und Wasserschulden) besteht die Möglichkeit, die Wobst in Anspruch zu nehmen.
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage des § 36 SGB XII. Anspruchsberechtigt sind Leistungsempfänger nach dem SGB XII sowie Personen, die nachweislich keine Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Einzelfall.
Behindertenfahrdienst (Behindertenfahrdienstrichtlinie)
Diese Hilfe wird als freiwillige Aufgabe des Landkreises als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährt. Dazu zählen insbesondere Fahrten zur Teilnahme am kulturellen Leben, Besuche von Verwandten, Einkaufsfahrten u.a.m.
Anspruch auf Leistungen nach der Behindertenfahrdienstrichtlinie haben Personen,
- die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" sind und
- mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Spree-Neiße.
Fachbereich Soziales (50)
SG Soziale Dienste und Leistungen
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Fax: 03562 986- 15088
SG Soziale Dienste und Leistungen
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Fax: 03562 986- 15088
| E-Mail: sozialamt@lkspn.de |
| Telefon: 03562 986- 15017 |
Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises zur Teilnahme am Behindertenfahrdienst
Download Antrag PDF Datei (194 KB)
Quelle: Landkreis Spree-Neiße / FB Soziales
Quelle: Landkreis Spree-Neiße / FB Soziales
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