Kfz-Zulassung

Neuzulassung           
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges mit deutschem Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II. Das Fahrzeug kommt als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr. Dem Fahrzeug waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit EWG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier) im Original
  • Bei Fahrzeugen ohne allgemeine Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung zusätzlich einen Techniknachweis (Abnahme nach § 13 Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug nebst Personalausweis des Geschäftsführers
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personalausweis der Verantwortlichen Person
  • Bei Erledigung durch Dritte: (zusätzlich zu den o.g. Unterlagen): Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Personalausweis des Minderjährigen, Ausweis beider Elternteile
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Sepalastschriftmandat)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
 
Ummeldung von Fahrzeugen        
Umschreibung eines zugelassenen Gebrauchtfahrzeuges auf einen anderen Halter. Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge. Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch. Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug nebst Personalausweis des Geschäftsführers
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personalausweis der Verantwortlichen Person
  • Bei Erledigung durch Dritte: (zusätzlich zu den o.g. Unterlagen): Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Personalausweis des Minderjährigen, Ausweis beider Elternteile
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Sepalastschriftmandat)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Hauptuntersuchungsbericht (entfällt, wenn das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist)
  • Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
 
Namensänderung des Halters (z.B. durch Heirat o. Scheidung)
Benötigte Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug nebst Personalausweis des Geschäftsführers
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personalausweis der Verantwortlichen Person
 
Änderung der Halteranschrift innerhalb des Landkreises Spree-Neiße
Benötigte Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug nebst Personalausweis des Geschäftsführers
 
Technikänderung in den Fahrzeugdokumenten
Als Fahrzeughalter müssen Sie der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.
Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern. Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch trägt der Fahrzeughalter.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • Untersuchungsbericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs (Teilegutachten gem. § 19 (3) StVZO)
  • Herstellerbescheinigung bzw. Bescheinigung einer anerkannten AU-Werkstatt (inklusive Stempel und Siegel dieser Werkstatt) über den Einbau bei Änderung der Schadstoffklasse
 
Außerbetriebsetzung
Benötigte Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder
 
Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
Benötigte Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug nebst Personalausweis des Geschäftsführers
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personalausweis der verantwortlichen Person
  • bei Erledigung durch Dritte (zusätzlich zu den o.g. Unterlagen): Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Personalausweis des Minderjährigen, Ausweise beider Elternteile sowie schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile
  • sowie Fahrzeugschein (reicht in Kopie ) und TÜV Bericht (reicht in Kopie)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Kurzzeitkennzeichen werden nur an EU-Einwohner ausgegeben
 
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges mit und ohne Halterwechsel
Benötigte Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug nebst Personalausweis des Geschäftsführers
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personalausweis der verantwortlichen Person
  • bei Erledigung durch Dritte (zusätzlich zu den o.g. Unterlagen): Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Personalausweis des Minderjährigen, Ausweise beider Elternteile sowie schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile. Bitte beachten Sie unsere weiteren Hinweise.
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Sepalastschriftmandat)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Hauptuntersuchungsbericht (entfällt, wenn das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist)
  • Vorlage Kennzeichenschilder bei Umschreibung innerhalb mit Kennzeichenwechsel bei noch zugelassenen Fahrzeug

Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern
Der Verlust/Diebstahl eines oder beider Kennzeichen(s) erfordert zwingend die Umkennzeichnung. Das/Die betroffene(n) Kennzeichen wird/werden für 10 Jahre gesperrt.
Benötigte Unterlagen:
  • Vorlage des evtl. noch vorhandenen zweiten Kennzeichens
  • Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • bei Diebstahl die Diebstahlanzeige (polizeiliche Anzeigeerstattung)
  • gültiger Personalausweis im Original
 
Verlust von Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein erfordert die Neuausstellung. Hierzu wird eine Versicherung an Eides statt abgenommen in der Kfz-Zulassungsstelle.
 
Benötige Unterlagen:
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug nebst Personalausweis des Geschäftsführers
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personalausweis der verantwortlichen Person
 
Umkennzeichnung
Benötigte Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug nebst Personalausweis des Geschäftsführers
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personalausweis der verantwortlichen Person
  • bei Erledigung durch Dritte (zusätzlich zu den o.g. Unterlagen): Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Vorlage Kennzeichenschilder
 
Ausfuhrkennzeichen
Benötigte Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Sepalastschriftmandat)
  • bei Erledigung durch Dritte (zusätzlich zu den o.g. Unterlagen): Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • gültige Hauptuntersuchung (mindestens für den Zeitraum des Versicherungsschutzes)
  • Vorführpflicht des ins Ausland zu bringenden Fahrzeuges oder eine durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen Bestätigung der Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN)
 
Allgemeine Hinweise
Bei Zulassung auf Firmen sind im Allgemeinen zusätzlich vorzulegen:
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Handelsregister
Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung auch telefonisch über benötigte Unterlagen, da hier nicht alle Besonderheiten für die Zulassung auf eine Firma dargelegt werden können.
 
 

Sprechzeiten

Terminreservierung, nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail

Gebühren

  • Gebühren werden gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Kontakt

Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
Sachgebietsleiter Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
 Herr Buder
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.03
Telefon: 03562 986- 13644
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
Sachbearbeiterin ADV/Bundesleistungsgesetz
 Frau Schmidt
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.13
Telefon: 03562 986- 13617
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


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Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
 Frau August
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.16
Telefon: 03562 986- 13616
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


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Sachbearbeiterin Außendienst / Steuern
 Frau Dahley
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
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Zimmer: A.EG.07
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Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
 Frau Diener
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.06
Telefon: 03562 986- 13628
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


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Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
 Frau Dräger
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.10
Telefon: 03562 986- 13624
Fax:03562 986- 13288
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Sachbearbeiterin Versicherungen/Fahrtenbuch/Widersprüche
 Frau Freitag
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.15
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Fax:03562 986- 13288
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Sachbearbeiter Kfz-Zulassung
 Herr Köppe
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.11
Telefon: 03562 986- 13626
Fax:03562 986- 13288
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Sachbearbeiter Kfz-Zulassung
 Herr Liebscher
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Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.14
Telefon: 03562 986- 13625
Fax:03562 986- 13288
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Sachbearbeiter Kfz-Zulassung
 Herr Schneider
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Zimmer: A.EG.10
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Fax:03562 986- 13288
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Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
 Frau Stahn
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Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
 Frau Schimmrick
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Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.09
Telefon: 03562 986- 13639
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


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Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
 Frau Schimmang
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Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.12
Telefon: 03562 986- 13621
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Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
 Frau Kschadow
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Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.06
Telefon: 03562 986- 13622
Fax:03562 986- 13688
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
 Frau Kschadow
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.06
Telefon: 03562 986- 13622
Fax:03562 986- 13688
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Dokumente zum Herunterladen

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Download Antrag SEPA-Lastschriftmandat OHNE Vollmacht
Quelle: Landkreis Spree-Neiße, FB Ordnung, Sicherheit, Verkehr

Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges durch einen Bevollmächtigen
Herunterladen Vollmacht
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr

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