Sondernutzungserlaubnis im Zuge von Kreisstraßen
Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch (jedermann im Rahmen von Vorschriften) hinaus ist Sondernutzung.Beispiele sind:
- Errichtung einer Grundstückszufahrt
- Einengung einer Fahrbahn durch das Aufstellen eines Gerüstes oder eines Kranes.
- innerhalb einer Ortsdurchfahrt:
Antrag an die zuständige Gemeinde, sie holt vor Erteilung der Sondernutzungserlaubnis die Zustimmung der Straßenbehörde ein (§ 18 Absatz 1 Brandenburgisches Straßengesetz BbgStrG) - außerhalb einer Ortsdurchfahrt:
Antrag an die Straßenbaubehörde (Landkreis Spree-Neiße, FB Bau und Planung), sie erteilt nach § 22 BbgStrG die Erlaubnis zur Anlage und Änderung von Zufahrten und Zugängen
Sprechzeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-MailGebühren
- keine
Fristen
- 10 Arbeitstage
Kontakt
Fachbereich Bau und Planung (61) / SG Untere Straßenbaubehörde
Sachbearbeiterin StraßenverwaltungFrau Methke
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.3.12
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.3.12
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