Mitbenutzung: Einräumung von Rechten zur Benutzung des Eigentums an der Straße (Kreisstraßen)

Gemäß § 23 Absatz 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes bedarf die o.g. Dienstleistung einer vertraglichen Regelung nach bürgerlichem Recht.

Bereiche:
ober- und unterirdische
  • Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung
  • private Leitungen (z.B. Hausdränage)
  • gewerbliche Leitungen (nicht der öffentlichen Versorgung dienend)

Sprechzeiten

Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Es wird gebeten, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin zu vereinbaren.

Fristen

  • 10 Arbeitstage

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