Pressemitteilung Nr. 102/16, 09.05.2016

Fällung der Blutbuche im Park in Komptendorf

Die im Garten der Kindertagesstätte stehende ca. 230 Jahre alte Blutbuche in der Gemeinde Neuhausen/Spree OT Komptendorf ist ein stattlicher Baum mit nahezu einheitlicher Krone. Durch ihre schöne Erscheinung und wegen ihrer Lage ist die Buche sehr prägend. Nicht umsonst steht sie in einem denkmalgeschützten Park und wurde zum Naturdenkmal erklärt.
                     
Trotz kleinerer Schäden an der Blutbuche, wie der Ameisenbefall (Glänzendschwarze Holzameise) am Stammfuß, die Höhlung zwischen den Wurzelanläufen oder die Rindenablösung im unteren Stammbereich, bestand bisher kein Handlungsbedarf.
Im Frühjahr 2016 sind jedoch erstmals gravierende  Schäden aufgetreten. Ober- und unterhalb des Kronenansatzes bei den Stammverzweigungen sind Rindenablösungen auf einer Fläche von 3 bis 4 m² entstanden, die es im Mai 2015 noch nicht gab. Deshalb wurde ein Gutachten seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße in Auftrag gegeben. Darin sollte ermittelt werden, um was für einen Schaden es sich handelt, wie groß der Schaden ist und welche Auswirkungen er auf die Bruchsicherheit haben kann.
 
Das Ergebnis zeigt, dass der Baum mit dem Brandkrustenpilz befallen ist. Im oberen Kronenbereich, leicht oberhalb der genannten Schädigung sind Pilzfruchtkörper festgestellt worden. Der Brandkrustenpilz ist ein Schlauchpilz und zählt zu den gefährlichsten holzabbauenden Pilzarten, der die  Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen erheblich herabsetzen kann. Weil die Versorgung der Bäume über das Splintholz erfolgt, wird oftmals der Befall mit dem Pilz nicht erkannt. Schadsymptome zeigen sich nämlich nicht zu Beginn, sondern erst in einer sehr fortgeschrittenen Phase, dann wenn der Pilz ins Kambium vorgedrungen ist. Dennoch können der Verlauf und das Ausmaß des Befalls sehr unterschiedlich sein. Es kann passieren, dass vermeintlich gesunde und vitale Bäume plötzlich umfallen oder abbrechen oder aber es beginnt mit vermehrter Totholzbildung.
 
Weiterhin zeigt das Gutachten, dass die mit dem Resistographen gemessenen Restwandstärken des Baumes sich zum Teil unterhalb der Sollwerte befinden. Das betrifft hauptsächlich den Stammfuß. Im Stammfuß ist eine stark fortgeschrittene Fäule vorhanden und noch besorgniserregender sind die großflächigen Schadstellen oberhalb des Stammkopfes. Das Myzel des Pilzes durchdringt bereits die Rinde. In der Gesamtschau bleibt nur festzustellen, dass der Baum nicht verkehrssicher ist. Durch die unaufhaltsame Ausdehnung des Pilzbefalls wird es zwangsläufig zum Bruchversagen kommen.
 
Um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen, müsste eine Einkürzung der gesamten Krone, die eine Lastenreduzierung bewirkt, erfolgen. Allerdings reagieren Buchen auf Kronenkürzungen sehr empfindlich. Die Öffnung des Kronenmantels würde durch die erhöhte Sonneneinstrahlung zu großflächigen Rindenschäden führen. In Folge dessen entsteht eine Unterversorgung der Krone, die das Absterben ganzer Kronenteile bewirkt und weiteren Pilzbefall begünstigt. Schnittmaßnahmen sind also bei der Blutbuche nicht sinnvoll.
 
Zudem können in Bezug auf die Verkehrssicherheit nicht nur fachliche Argumente gelten. Es muss zwischen den berechtigten Forderungen einer gefahrlosen Benutzung des Grundstücks sowie seiner angrenzenden Bereiche (Straße) als auch den fachlichen Argumenten abgewogen werden. Der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum ist unbedingt Rechnung zu tragen. So ist es völlig nachvollziehbar, dass an einen Baum im Spielplatzbereich einer Kindertagesstätte wesentlich höhere Anforderungen gestellt werden. In erster Linie müssen immer die möglichen Gefahren für Leib und Leben und besonders für Kinder ausgeschlossen werden!
 
Aus den vorgenannten Gründen haben der Eigentümer, die Verantwortlichen der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde sich entschlossen den Baum fällen zu lassen und eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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