17.07.2023

Ab 01. Juli 2023 Neue Regelungen für Ausnahmen bei der Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen



Die bisherigen Ausnahmeregelungen liefen zum 30.06.2023 aus. Welche Ausnahmen ab 01.07.2023 gültig sind, können Sie aus der beigefügten Presseinformation vom 14.06.2023 des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg entnehmen. 
Die entsprechenden Anträge sind auf unseren Internetseiten, unter der Auswahl: Willkommen im Landkreis (lkspn.de) -> Bürgerservice -> Formular- und Antragsservice, Auswahl Fachbereich „Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36)“, Sachgebiet „SG Führerscheinangelegenheit und Kfz-Zulassung“ und dann bis unten scrollen, zu finden.
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