Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Neuerungen in der Aufstiegsfortbildungsförderung
Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)
Sie absolvieren eine Ausbildung zum/r staatl. anerk. Erzieher/-in bzw. zum/r staatl. anerk. Heilerziehungspfleger/-in und wurden bisher über das BAföG gefördert?
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über die Neuregelungen des AFBG zum Schuljahr 2020/2021 informieren:
Zum 01.08.2020 wird das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geändert, so dass ab dem Schuljahr 2020/2021 die Erzieherausbildung oder eine Ausbildung zum/r Heilerziehungspfleger/-in über das AFBG gefördert werden kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Dazu ist ein Antrag zum AFBG beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort des Auszubildenden zu stellen, auf dessen Grundlage die Prüfung erfolgt.
Die Vorteile der Förderung durch das AFBG sind:
Wir sind zuständig für die:
Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)
Sie absolvieren eine Ausbildung zum/r staatl. anerk. Erzieher/-in bzw. zum/r staatl. anerk. Heilerziehungspfleger/-in und wurden bisher über das BAföG gefördert?
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über die Neuregelungen des AFBG zum Schuljahr 2020/2021 informieren:
Zum 01.08.2020 wird das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geändert, so dass ab dem Schuljahr 2020/2021 die Erzieherausbildung oder eine Ausbildung zum/r Heilerziehungspfleger/-in über das AFBG gefördert werden kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Dazu ist ein Antrag zum AFBG beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort des Auszubildenden zu stellen, auf dessen Grundlage die Prüfung erfolgt.
Die Vorteile der Förderung durch das AFBG sind:
- Es handelt sich um eine elternunabhängige Förderung.
- Die Unterhaltszahlungen werden als Vollzuschuss gezahlt (nicht mehr wie bisher beim AFBG als Zuschuss und Darlehen).
- Der Anspruch beim AFBG ist höher als beim BAföG.
- Sofern Schulgeld (Lehrgangskosten) zu entrichten ist, kann hier eine Förderung als Zuschuss (50 %) sowie Darlehen (50 %) erfolgen.
- Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt ein Darlehenserlass in Höhe von 50 %.
- Das AFBG wird im letzten Ausbildungsjahr bis zu dem Monat gezahlt, in dem der letzte Unterricht stattfindet. Das ist in den nächsten 3 Schuljahren der Monat April.
- Die Prüfungsvorbereitung kann nur über ein Darlehen gefördert werden.
- Es gibt bei der AFBG - Förderung keine GEZ - Befreiung.
- Den Kinderzuschlag erhalten beim AFBG nur Alleinerziehende.
Wir sind zuständig für die:
- Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit dieser Leistung
Zuständige Mitarbeiter
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51) / Familienleistungen Bund/Land
Sachbearbeiterin BAfög/BbgAföG/AFBGFrau Mudrack
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.4.45
Telefon: 03562 986- 15115
Fax:03562 986- 15188
E-Mail: bafoeg@lkspn.de
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51) / Familienleistungen Bund/Land
Sachbearbeiterin BAföG/BbgAföG/AFBGFrau Drews
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.4.45
Telefon: 03562 986- 15109
Fax:03562 986- 15188
E-Mail: m.drews-jugendamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Nur nach Vereinbarung
Fristen
- Antragstellung jederzeit möglich