Lebensmittelüberwachung, Fleischhygiene, Handelsklassenüberwachung

  • Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Risiken und Beeinträchtigungen
  • Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung
  • Schutz der Lebensmittelbetriebe vor unlauterem Wettbewerb


Realisierung durch Wahrnehmung der Überwachung nach lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen, fleisch- und geflügelrechtlichen Vorschriften und nach den Vorschriften des Rindfleischetikettierungs- und Handelsklassenrechtes.

Die wesentlichen Aufgaben dieser Überwachung sind:
 
  • Kontrollen (Inspektionen) von Betriebsstätten, die Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen
  • Hygieneüberprüfungen des Personals
  • Überprüfung der von den Unternehmen eingerichteten Kontrollsystem und der damit erzielten Ergebnisse
  • Probenahme und Analyse von Produkten (Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände) zur Überprüfung, ob die einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden und ober der Hersteller bzw. Händler seiner Sorgfaltspflicht genügt hat
  • Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
  • Überprüfung von Sonderveranstaltungen wie Märkte, Volksfeste und ähnliches
  • Bearbeitung von Dringlichkeitsfällen (Schnellwarnsystem)
  • Mitwirkung bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Erkrankungen
  • Verbraucheraufklärung
  • Beratung der Betriebe zu allen Fragen des Lebensmittelrechtes
  • Organisation und Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Haus- und Wildtieren einschließlich der Trichinenuntersuchung
  • Durchführung von Schulungen zur Erlangung des Sachkundenachweises für Hackfleischerzeugnisse
  • Durchführung von Kontrollen im Einzelhandel, ob das Gemüse, das Obst, die Speisekartoffeln, die Eier und das Geflügelfleisch den angegebenen Handelsklassen entspricht
  • Durchführung von Kontrollen im Einzelhandel zur odnungsgemäßen Rindfleischetikettierung
  • Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr (Ordnungsverfügungen)
  • Maßnahmen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens/Strafverfahrens

Sprechzeiten

Dienststelle Forst (Lausitz):
Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Zweigstelle Cottbus:

Dienstag
13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Gebühren

  • Satzung über die Gebührenerhebung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Landkreis Spree-Neiße

Kontakt

Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (83/39) / SG Lebensmittelüberwachung/ Verbraucherschutz
Amtliche Tierärztin / Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
 Frau DVM Vogt
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Zweigstelle Cottbus -
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Zimmer: 3.025
Telefon: 0355 612- 3912
Fax:03562 986 18388
E-Mail: s.vogt-veterinaeramt@lkspn.de


Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (83/39) / SG Lebensmittelüberwachung/ Verbraucherschutz
Amtliche Tierärztin / Sachbearbeiterin Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene
 Frau Kaube
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.26
Telefon: 03562 986- 13922
Fax:03562 986- 13988
E-Mail: veterinaeramt@lkspn.de

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