Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen zur Rufbus-Nutzung

Nein. Sollte es jedoch notwendig sein, Sie bei Betriebsstörungen (z. B. Umleitung, Glatteis, Unfall) darüber zu informieren, dass die von Ihnen gebuchte Fahrt bedeutend später fährt bzw. ausfallen muss, ist dies nur möglich, wenn Ihre Telefonnummer vorliegt.

Nein. Die Fahrzeiten und die Haltestellen je Rufbus-Fahrt sind durch den Fahrplan vorgegeben.

Nur bedingt bzw. auf eigenes Risiko. Wenn diese Rufbus-Fahrt bereits durch einen anderen Fahrgast bestellt wurde und der bestellte Fahrtverlauf an der von Ihnen gewünschten Haltestelle vorbeiführt und es außerdem im Fahrtverlauf noch freie Plätze gibt, wird Sie der Fahrer mitnehmen. Ist aber auch nur eine der o. g. Sachverhalte nicht zutreffend, können Sie leider nicht befördert werden. Darum bitte immer rechtzeitig vor Fahrtwunsch anrufen.

Einen Anspruch auf eine Buchung haben Sie dann nicht mehr. Sollte diese Fahrt aber bereits durch einen anderen Fahrgast gebucht worden sein, wird versucht, eine Erweiterung des Fahrauftrags vorzunehmen. Erst wenn dies organisatorisch ermöglicht werden kann, erhalten Sie (telefonisch) eine Zusage.

Ja. Es gibt beim Rufbus keine Mindestfahrgastzahl.

Nein. Bei der Nutzung von Rufbus-Fahrten bezahlen Sie den gleichen Fahrpreis (Tarif) wie bei der Nutzung von allen anderen Fahrplanfahrten entsprechend der Fahrstrecke.

Sie können gleichzeitig mehrere Rufbus-Fahrten bestellen.

Aus finanziellen Gründen werden die Fahrzeugtypen bzw. -größen eingesetzt, die bei den Verkehrsunternehmen vorhanden und zur gewünschten Zeit verfügbar sind.

Nein. Bei Rufbus-Fahrten stehen in der Regel sechs Plätze zur Verfügung. Die Fahrzeiten und die Haltestellen sind durch den Fahrplan vorgegeben und können nicht frei gewählt werden.