Pressemitteilung Nr. 190/2020, 04.08.2020

COVID-19-Teststrategie des Landes Brandenburg

Informationen zum Verfahren freiwilliger Tests für Beschäftigte in Kindertagesstätten

Vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens sieht das Land Brandenburg die Aufnahme des Regelbetriebes in den Kindertagesstätten als gerechtfertigt an. Um diese Herausforderung besser zu meistern und die verständliche Sorge von Mitarbeitern und Eltern vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, können sich alle in der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege tätigen Personen seit dem 3. August 2020 auch ohne COVID-19 Symptome bis zu sechs Mal alle 14 Tage bis zum 30. November 2020 freiwillig testen lassen. Damit soll die Teststrategie des Landes Brandenburg umgesetzt werden. Die Kosten hierfür trägt das Land Brandenburg, das einen entsprechenden Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) geschlossen hat.
 
Erforderlich für die Testungen und die Abrechnung über die KVBB ist, dass die in den Kindertagestätten bzw. in der Kindertagespflege tätigen Personen von den Trägern ihrer Einrichtungen bzw. den zuständigen Jugendämtern jeweils einen Berechtigungsschein erhalten, den sie bei ihrem Arzt vorlegen. Die Formulare der Berechtigungsscheine können unter folgender Adresse heruntergeladen und ausgedruckt werden:
 
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/coronavirus/durchfuehrung_corona_testungen_kita
 
Die erforderliche Bestätigung für die einzelnen in den Kindertagesstätten Tätigen wird über den entsprechenden Träger in Form der jeweiligen Kommune (Gemeinde, Amt oder Stadt) erteilt und ebenso wird der Berechtigungsschein über diese ausgehändigt, es sei denn, die jeweilige Kitaleitung wurde mit der Erteilung der Bescheinigungen von der zuständigen Kommune beauftragt. Der berechtigte Personenkreis umfasst alle in Kindertagesstätten tätigen Personen, also insbesondere
  • das pädagogische Personal,
  • Sekretariats- und Verwaltungskräfte,
  • Hauswirtschaftskräfte,
  • Küchenpersonal,
  • Service- und Reinigungskräfte,
  • alle sonstigen Kräfte z.B. Praktikanten
  • und Auszubildende.
Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen Personen von privaten Arbeitgebern, z. B. externen Caterern oder Bauunternehmen.

An dieser Stelle weist der Landkreis darauf hin, dass die Kostenübernahme durch das Land für Testungen auf SARS-CoV-2 nur dann erfolgen kann, wenn die Testungen im jeweiligen verbindlichen Testintervall (auf dem Berechtigungsschein dargestellt) und durch Ärzte erfolgt, die im Land Brandenburg niedergelassen und für die gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind (d.h. keine anderswo, z.B. im Land Berlin, niedergelassenen Ärzte). Ebenfalls weist der Landkreis darauf hin, dass vor dem Besuch der Arztpraxis dort telefonisch angefragt werden sollte, ob die Testung vorgenommen werden kann, da keine allgemeine ärztliche Pflicht zur Testdurchführung besteht. Für die Suche nach einem Vertragsarzt kann auch die Internetseite der KVBB unter den folgenden Adressen genutzt werden:
 
https://arztsuche.kvbb.de/ases-kvbb/ases.jsf?t=arztinfo@kvbb.de
 
https://www.kvbb.de/coronavirus/
 
Im Testkonzept des Landes ist auch die Testung einer Stichprobe von bis zu 1% der Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege vorgesehen. Das Verfahren dazu wird gegenwärtig in der Landesregierung noch erarbeitet. Hierzu werden die Einrichtungen sowie die Eltern der ausgewählten Einrichtungen gesondert informiert.
 
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Seite zurück