SG Untere Wasserbehörde
Ziel der Unteren Wasserbehörde ist es, die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser nachhaltig vor schädlichen Einflüssen zu schützen und sicherzustellen, dass Flüsse, Seen und das Grundwasser nicht durch Verunreinigungen oder Übernutzung beeinträchtigt werden, sodass sie langfristig als Lebensraum sowie als Ressource, insbesondere für die Trinkwasserversorgung, erhalten bleiben.
Zu den Aufgaben der Unteren Wasserbehörde gehören unter anderem die Überwachung von Abwasser- und Abwasserbehandlungsanlagen (z. B. Kleinkläranlagen, Sammelgruben), von Anlagen zur Wasserentnahme (z. B. Brunnen), von Anlagen in und an Gewässern (z. B. Stege, Überfahrten) sowie von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizölanlagen, Altöltanks oder Güllebehälter).
Auch die Überwachung der Trinkwasserschutzgebiete gehört zu den Aufgaben der Unteren Wasserbehörde. Diese Gebiete stehen unter besonderem Schutz, um die Qualität des Grundwassers und damit eine sichere Trinkwasser-versorgung zu gewährleisten.
Darüber hinaus überwacht die Untere Wasserbehörde die festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie die Hochwasserschutzanlagen (z. B. Deiche), um Menschen, Gebäude und die öffentliche Infrastruktur vor den Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu schützen.
Für viele Nutzungen von Gewässern ist eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich. Andere Vorhaben sind anzeigepflichtig.
Die Untere Wasserbehörde prüft im Rahmen dieser Verfahren, ob das jeweilige Vorhaben mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar ist. Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) sowie weitere wasserrechtliche Bestimmungen und die einschlägigen technischen Regeln (z. B. DIN, DWA, VDI).
Sachgebietsleiterin Untere Wasserbehörde
Frau Hanisch
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.36
Sprechzeiten
Hinweis: Für ein persönliches Gespräch bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Um eine zügige Bearbeitung aller Anliegen zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns allgemeine Anfragen, Anfragen zu Formularen oder zum Verfahrensstand Ihres Antrags bevorzugt per E-Mail an umweltamt@lkspn.de zu senden und telefonische Anfragen auf dringende Fälle zu beschränken.
Dienstleistungen (10)
Abflusshindernisse - Meldung
Befahrgenehmigungen Talsperre Spremberg
Gartenbrunnen
Gewässerunterhaltung
Heizölverbraucheranlagen
Kleinkläranlagen (bis 50 Einwohner), Sammelgruben
Trinkwasserschutzgebiete
Wärmepumpenanlagen
Wasserrechtliche Belange im Landwirtschaftsbereich
Wasserrechtliche Belange in der Tierhaltung
Seite zurück
