Formular- und Antragsservice
1. Bauantrag
Bitte beachten!
Hinweise zum Herunterladen der erforderlichen Formulare
Sie gelangen mit dem nächsten Schritt zum Dienstleistungsportal der Landesverwaltung „Formularübersicht – Bauen“.
Sofern Sie einen neuen Antrag stellen wollen, müssen Sie die Formulare verwenden, die ab dem 1. Juli 2016 gültig sind.
Hier finden Sie auch einen Antrag für die Eintragung von Baulasten, was seit dem 1. Juli 2016 wieder möglich ist.
Haben Sie bereits vor dem 1. Juli 2016 mit dem Bau begonnen, sind die Formulare unter Fertigstellung (Brandenburgische Bauordnung 2008) zu verwenden.
Haben Sie eine Baugenehmigung vor dem 1. Juli 2016 erhalten und wollen jetzt erst mit dem Bau starten, dann stimmen Sie bitte die Art des Formulars mit Frau Halenz (Tel. 03562 986-16340) ab.
Hinweise zum Herunterladen der erforderlichen Formulare
Sie gelangen mit dem nächsten Schritt zum Dienstleistungsportal der Landesverwaltung „Formularübersicht – Bauen“.
Sofern Sie einen neuen Antrag stellen wollen, müssen Sie die Formulare verwenden, die ab dem 1. Juli 2016 gültig sind.
Hier finden Sie auch einen Antrag für die Eintragung von Baulasten, was seit dem 1. Juli 2016 wieder möglich ist.
Haben Sie bereits vor dem 1. Juli 2016 mit dem Bau begonnen, sind die Formulare unter Fertigstellung (Brandenburgische Bauordnung 2008) zu verwenden.
Haben Sie eine Baugenehmigung vor dem 1. Juli 2016 erhalten und wollen jetzt erst mit dem Bau starten, dann stimmen Sie bitte die Art des Formulars mit Frau Halenz (Tel. 03562 986-16340) ab.
Formulare zur Antragstellung
(Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung)
(Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung)
2. Bauvorankündigung - Vorankündigung gemäß § 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - Anzeigen und Anträge für Unternehmer und Betriebe
Bauvorhaben mit einem voraussichtlichen Umfang von mehr als 30 Tagen Arbeitsdauer und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Arbeitnehmern oder mehr als 500 Personentagen sind dem Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle anzukündigen. Diese Vorankündigung ist auf der Baustelle sichtbar auszuhängen. Damit wird der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben, durch Kontrolle die Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu sichern.
zum Formular Bauvorankündigung
(Quelle: Land Brandenburg)
(Quelle: Land Brandenburg)
3. Schnee auf Dächern - Tipps für Hausbesitzer
(Herausgegeben vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung)
Tipps für Hausbesitzer - Schnee auf Dächern
(Quelle: MIL)
(Quelle: MIL)
4. Standsicherheit von Gebäuden bei Schneelasten
Hinweise für Eigentümer/Verfügungsberechtigte (Fassung 05.01.2011)
Download Merkblatt
(Quelle: Landesamt für Bauen und Verkehr - Außenstelle Cottbus (Bautechnisches Prüfamt))
(Quelle: Landesamt für Bauen und Verkehr - Außenstelle Cottbus (Bautechnisches Prüfamt))
5. Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
nach § 84 Abs. 5 BbgBO und Gebührenpflichtig nach BbgBauGebO
Download Antrag PDF Datei (73 KB)
Quelle: Landkreis Spree-Neiße / Fachbereich Bauordnung, SG technische Bauaufsicht
Quelle: Landkreis Spree-Neiße / Fachbereich Bauordnung, SG technische Bauaufsicht